Überstundenregelung
Es kann vorkommen, dass Überstunden anfallen. (Pausen durchgearbeitet werden oder Termine außerhalb der regulären Geschäftszeit nötig sind).
Diese Überstunden können eingelöst werden, in dem beim verantwortlichen Abteilungsleiter 14 Tage vorher die Freistellung beantragt und genemigt werden musste. Überstunden sind zudem bis zum 1. Mai des Geschäftsjahres einzulösen. Geschieht keine Beantragung bis dahin, verfallen angesammelte Überstunden ersatzlos.
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